FAQ – Häufige
Fragen rund um
unsere Leistungen.

FAQ – Häufige
Fragen rund um
unsere Leistungen.

Welche Pflegeleistungen bietet der Pflegedienst Petermann an?

Wir bieten Behandlungspflege, Grundpflege, Verhinderungspflege sowie hauswirtschaftliche Hilfe und individuelle Betreuungsleistungen – zuverlässig in Beverungen und Umgebung.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege zählen ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Wundversorgung, Anlegen von Kompressionsstrümpfen sowie weitere medizinische Maßnahmen zuhause.

Was umfasst die Grundpflege?

Grundpflege beinhaltet Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Mobilisation sowie der Lagerung. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und das Leben zuhause zu erleichtern.

Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Dazu zählen Beschäftigungsangebote, Betreuung, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Haushalt – finanziert über einen monatlichen Entlastungsbetrag.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z. B. durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine.

Kostet das Beratungsgespräch etwas?

Nein, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Für Pflegebedürftige entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Was passiert, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht?

Wenn die Pflege zuhause nicht mehr sichergestellt werden kann, beraten wir zu Alternativen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder stationären Einrichtungen und helfen bei der weiteren Planung.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der den individuellen Pflegebedarf einschätzt. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.

Was versteht man unter “Pflegehilfsmitteln”?

Pflegehilfsmittel sind Hilfen, die den Alltag erleichtern oder die Pflege verbessern – wie Pflegebetten, Rollstühle, Inkontinenzmaterial oder Alltagshilfen. Die Kosten werden meist ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen.

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, dass pflegende Angehörige für kurze Zeit entlastet werden – z. B. durch stundenweise Betreuung und Pflege eines Angehörigen durch unseren Pflegedienst.

Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?

Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Hausnotruf notwendig ist, um die häusliche Versorgung sicherzustellen.

Wie läuft ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab?

Bei einem Beratungsgespräch prüfen wir die aktuelle Pflegesituation, geben Empfehlungen zur Pflegequalität, beraten zu Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und helfen bei der Pflegeorganisation – persönlich bei Ihnen zuhause.

Unterstützt der Pflegedienst Petermann auch pflegende Angehörige?

Ja, wir beraten Angehörige umfassend, bieten praktische Anleitungen für Pflegetätigkeiten und helfen bei der Organisation von Entlastungsangeboten wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.

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