FAQ – Häufige
Fragen rund um
unsere Leistungen.
FAQ – Häufige
Fragen rund um
unsere Leistungen.
Welche Pflegeleistungen bietet der Pflegedienst Petermann an?
Wir bieten Behandlungspflege, Grundpflege, Verhinderungspflege sowie hauswirtschaftliche Hilfe und individuelle Betreuungsleistungen – zuverlässig in Beverungen und Umgebung.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Was umfasst die Grundpflege?
Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, z. B. durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine.
Kostet das Beratungsgespräch etwas?
Was passiert, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht?
Wenn die Pflege zuhause nicht mehr sichergestellt werden kann, beraten wir zu Alternativen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder stationären Einrichtungen und helfen bei der weiteren Planung.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der den individuellen Pflegebedarf einschätzt. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei.
Was versteht man unter “Pflegehilfsmitteln”?
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Wer übernimmt die Kosten für ein Hausnotrufsystem?
Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Hausnotruf notwendig ist, um die häusliche Versorgung sicherzustellen.
Wie läuft ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab?
Unterstützt der Pflegedienst Petermann auch pflegende Angehörige?
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